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ADAC: Bußgelder aus der Schweiz ernst nehmen

24.04.2024 10:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
Blitzgerät in der Schweiz
Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz können bald auch in Deutschland – und umgekehrt – eingetrieben werden
© Foto: picture alliance/dpa/ Felix Kästle

Mit dem Inkrafttreten einer neuen Regelung können die teils sehr hohen Bußgelder aus der Schweiz ab dem 1. Mai auch in Deutschland eingetrieben werden.

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Ab dem 1. Mai können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland – und umgekehrt – eingetrieben werden. Davon betroffen sind laut ADAC Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Grundlage ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Die neue Regelung gilt nach Angaben des ADAC nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Fahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.

Der ADAC weist darauf hin, dass die Schweiz bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen ist. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro. Bei Überschreitungen des Tempolimits um mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen droht im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.

Der ADAC rät, „Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen“. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nichtbezahlter Bußgelder ermöglicht.

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