Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Es werden insbesondere Entlastungsmöglichkeiten für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge empfohlen, die im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Für E-Busse soll künftig die ermäßigte Stromsteuer von 11,42 Euro pro Megawattstunde gelten, das entspricht einer Minderung von 9,08 Euro. Diese Umstellung folgt inhaltlich den bisherigen Vorschlägen des bdo. "Mit dieser Gesetzesänderung wird ein guter und auch notwendiger Schritt für die Förderung der Elektromobilität im Öffentlichen Personennahverkehr vollzogen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo. Die höhere Steuerbelastung für Busse mit Elektro- und Hybridantrieb im Vergleich zum Schienenverkehr sei unfair gewesen, so Leonard weiter. Die Gleichstellung mit dem Schienenverkehr sorge laut bdo nun für fairere Wettbewerbsbedingungen und setze ein Zeichen für Klimaschutz. Die Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes treten nach der Bewilligung durch die EU-Kommission in Kraft, jedoch frühestens am 1. Januar 2018. (pb)
Bundestag beschließt Stromsteuerermäßigung auch für E-Busse
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 31. Mai 2017 das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes abschließend beraten.