Mit der Klage wehrt sich der Verband gegen die Entscheidung von NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider. Mit dieser werden allein die Tarifverträge für repräsentativ erklärt, die der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) mit der Gewerkschaft Verdi beziehungsweise dem DBB (Deutscher Beamten-Bund) abgeschlossen hat. Dagegen dürfen die Tarifverträge des privaten Omnibusgewerbes nicht mehr angewendet werden. „Diese offenbar willkürliche Entscheidung des Arbeitsministeriums können wir nicht hinnehmen. Sie ist juristisch unhaltbar und klar mittelstandsfeindlich”, erklärte NWO-Geschäftsführer Johannes Krems. Auch der Kommunale Arbeitgeberverband hatte die Entscheidung des Ministeriums scharf kritisiert.
Die Landesregierung nehme in Kauf, dass langfristig 10.000 Arbeitsplätze bei den privaten Omnibusunternehmen gefährdet würden, so der NWO. Für sie gilt der NWO-Tarifvertrag. Damit seien die Anforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW an die Anzahl von Arbeitnehmern bei tarifgebundenen Arbeitgebern komplett erfüllt. Der NWO hat die Verordnung des Ministers durch die renommierte Düsseldorfer Anwaltskanzlei RWP prüfen lassen. Diese komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass sie rechtswidrig sei. Mit der Prozessführung für den NWO und das Omnibusunternehmen Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co. KG aus Solingen ist Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler (RWP) beauftragt.
Kritik äußerte der NWO auch am Vorgehen des Arbeitsministeriums bei der Gesetzes- und Verordnungserstellung. „Der Minister hat offenbar keinen Kompass, sein Vorgehen ist überhaupt nicht konsequent“, sagte Krems. So gilt nach dem Gesetz bei der Beförderung von Schülern lediglich der gesetzliche Mindestlohn von 8,62 Euro. Der Verdi-Tarif liegt rund vier Euro darüber, der NWO-Stundenlohn beträgt 11,85 Euro. Er liegt damit damit 40 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Krems: „Offenbar hält das Arbeitsministerium die Beförderung von Schülern für weniger bedeutsam. Das ist vollkommen unverständlich. Der vom Arbeitsminister ins Feld geführte Grundsatz ,Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ gilt offenbar immer nur dann, wenn er für opportun gehalten wird.“ (ah)