Mit dem Busförderprogramm 2025 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Beschaffung neuer Busse, „insbesondere mit emissionsfreier Antriebstechnik“, wie das Verkehrsministerium betont. Die Förderung umfasst nach Angaben des Ministeriums in diesem Jahr knapp über 36 Millionen Euro und basiert auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Mit der Fördersumme werden insgesamt 182 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst, 73 davon werden laut Ministerium im Ländlichen Raum eingesetzt.
Kauf von Dieselbussen nachrangig bezuschusst
Der Schwerpunkt der Mittelverwendung liegt darauf, Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb anzuschaffen. Rund 96 Prozent der Fördermittel werden hierfür eingesetzt, so das Landesverkehrsministerium. In diesem Jahr sollen Förderanträge in Höhe von 34,5 Millionen Euro für emissionsfreie Fahrzeuge bewilligt werden. Alle beantragten emissionsfreien Fahrzeuge, die im Ländlichen Raum fahren, könnten gefördert werden.
Mit Blick auf den Klimaschutz sollen die Flotten erneuert und das ÖPNV-Angebot ausgeweitet werden. Deshalb werden in diesem Jahr noch nachrangig Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb im Ländlichen Raum gefördert. Dies soll „insbesondere kleineren Unternehmen im Ländlichen Raum eine Förderung ermöglichen“, schreibt das Ministerium. Die Förderung ist nur unter zwei Voraussetzungen möglich: Die neu beschafften Fahrzeuge müssen das Angebot ausweiten oder weit ältere Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten ersetzen. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt rund 1,4 Millionen Euro.
Bürgerbusse werden auch gefördert
Auch die Anschaffung von Bürgerbussen fördert das Land. Das unterstützt lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. In diesem Jahr wurden drei Anträge auf Bürgerbusse eingereicht. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt 120.000 Euro.
Das Programm zur Busförderung verfolgt weiter das Ziel, die ÖPNV-Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Clean Vehicle Directive (CVD)-Richtlinie zu unterstützen. Seit August 2021 gibt die Europäischen Union dabei öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern in den Mitgliedstaaten gesetzliche Quoten für die Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge vor.
Die Antragsbewilligung für das Busförderprogramm erfolgt durch die Landeskreditbank (L-Bank).