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Berlin: Deutlich weniger Geld für Jelbi-Stationen

27.06.2024 15:58 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Der Berliner Senat hat die Ausgaben für Jelbi-Stationen und Jelbi-Punkte gekürzt
© Foto: BVG/Elke Stamm

Sharing-Angebote gelten als sinnvolle Ergänzung des ÖPNV. Die Berliner Regierungskoalition stellt dafür allerdings weniger Geld zur Verfügung als bisher.

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Für die Finanzierung von Jelbi-Stationen zum Ausleihen von Sharing-Fahrzeugen in Berlin steht künftig deutlich weniger Geld zur Verfügung. Das teilte die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Antje Kapek mit, die der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt.

Danach standen im Doppelhaushalt 2022/2023 noch gut 8.892.100 Euro für Jelbi-Stationen und Jelbi-Punkte zur Verfügung. Dagegen sind im Doppelhaushalt 2024/2025 nur noch 3.550.800 Euro eingeplant. Über die Jelbi-Buchungsplattform lassen sich etwa E-Scooter, E-Mopeds oder Fahrräder ausleihen. Weitere Kürzungen wegen der Sparzwänge für alle Senatsverwaltungen sind der Verkehrsverwaltung zufolge nicht vorgesehen. Aufgrund der sogenannten Pauschalen Minderausgaben im laufenden Doppelhaushalt müssen die Ressorts nachträglich jeweils zwei Prozent ihres Etats einsparen.

Kapek, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Berliner Landesparlament, sieht das kritisch: „Dass der Berliner Senat die Ausgaben für Jelbi-Stationen und Jelbi-Punkte auf rund ein Drittel zusammenkürzt, verdeutlicht einmal mehr die rückwärtsgewandte Mobilitätspolitik von Schwarz-Rot“, sagte sie.

Damit werde nicht nur an einem zukunftsweisenden Mobilitätsangebot gespart, sondern auch an der Verkehrssicherheit. Am Ende seien alle Berliner die Leidtragenden. „Diejenigen, die sich eine praktische und moderne Mobilität wünschen und diejenigen, die auf freie Gehwege angewiesen sind.“

Das Land Berlin finanziert nach Angaben der Verkehrsverwaltung über zwei verschiedene Wege das Einrichten und den Betrieb von Jelbi-Punkten und -Stationen. Zum einen gibt es Geld für die Erprobung von Mobilitätsstationen im Rahmen des Verkehrsvertrags mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), zum anderen für die Schaffung von Abstellflächen für Mietfahrzeuge im Rahmen eines 2022 gestarteten Pilotprojekts.

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