Mit der Novelle wird unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs umgesetzt. Bislang unterliegt der Markt erheblichen Restriktionen. Ramsauer: „Wir befreien den Markt für Fernbusreisen von seinen Fesseln. Damit ermöglichen wir Mobilität. Der Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, auch über längere Strecken kostengünstig und umweltfreundlich mit dem Bus zu reisen. Der Bus ist eine echte Alternative zum Auto. Schon bei durchschnittlicher Auslastung sinken der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß pro Fahrgast im Vergleich zum PKW deutlich. So können zum Beispiel 50 Personen mit einem Fernbus von München nach Frankfurt reisen, anstatt in 25 oder gar 50 Pkw. Wir wollen also Verkehre auf der Straße bündeln, jedoch der Schiene keine Kunden abjagen."
Die Kernpunkte der Gesetzesänderung sind laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS):
- Freier Wettbewerb und Erleichterungen bei der Zulassung von neuen Fernbuslinien. Die bisherigen Beschränkungen sollen weitgehend entfallen. So sind grundsätzlich alle Anträge im Fernverkehr genehmigungsfähig. Der Busunternehmer muss sich entscheiden, welche Strecke er als Linienverkehr betreiben will. Dabei gibt es weder gegenüber Eisenbahnfernlinienverkehren noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren einen Konkurrenzschutz.
- Konzessionsmodell: Es wird auch künftig an Genehmigungen festgehalten.
- Der ÖPNV mit Bussen und Bahnen soll weiterhin gegen konkurrierenden Busfernlinienverkehr geschützt werden. So soll verhindert werden, dass eine Busfernlinie zwar als Fernverkehr deklariert ist, wirtschaftlich aber darauf ausgerichtet ist, lukrative Strecken im Nahverkehrsbereich zu bedienen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltstellen mit einem Abstand von bis zu 50 Kilometer ist unzulässig.
- Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen.
- Die Genehmigungen werden wie bisher von den zuständigen Landesbehörden erteilt.
- Erleichterung des touristischen Verkehr mit Omnibussen. Hierzu soll das
„Unterwegsbedienungsverbot“ aufgehoben werden. So können zum Beispiel bei einer Ferienreise mit Hotelunterbringung („Ferienzielreise“) auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Kabinettsbefassung folgt das parlamentarische Verfahren. Die neuen Regelungen sollen 2012 in Kraft treten.
Die Reaktionen zum Entwurf sind geteilt. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die „besonnene Umsetzung der EGVO 1370/07“. Mit diesem Regierungsentwurf hätten mittelständische Omnibusunternehmen auch in Zukunft die Chance, eigeninitiativ und eigenverantwortlich öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland zu betreiben. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt zwar den Entwurf, fordert aber erneut eine Busmaut. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wiederum äußert sich ebenfalls positiv zur Novellierung des PBefG. Wichtig sei dabei aber, „dass vorhandene Eisenbahnstrecken, die im Rahmen öffentlicher Daseinsvorsorge betrieben werden, nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Die Reaktionen im Detail finden Sie in der Rubrik Nachrichten/Wirtschaft & Politik.
(ah)