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Fahrgastrechte: Deutsche Bahn unterliegt Eisebahnbundesamt

14.09.2015 13:23 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entscheiden, dass die DB Station & Service AG verpflichtet ist, ihre Fahrgäste an allen Bahnhöfen und Haltepunkten über Verspätungen oder Zugausfälle zu informieren.

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Die DB Station & Service betreibt etwa 5.500 Bahnhöfe und Haltepunkte in Deutschland. 2010 stellte das Eisenbahn-Bundesamt fest, dass nicht alle Bahnhöfe und Haltepunkte mit Einrichtungen versehen waren, durch die Fahrgäste über Verspätungen oder Ausfälle von Zügen informiert werden können. Es verpflichtete die DB, alle Bahnhöfe und Haltepunkte mit dynamischen Schriftanzeigern auszustatten, und zwar zeitlich gestaffelt nach der Größe der Stationen gemessen an der Zahl der Reisenden. Die Verpflichtung des EBA gilt nicht, wenn die DB durch andere gleich geeignete technische Mittel, beispielsweise eine funktionstüchtige Lautsprecheranlage, oder andere organisatorische Maßnahmen, beispielsweise örtliches Personal, sicherstellt, dass Reisende aktiv über Verspätungen oder den Ausfall von Zügen unterrichtet werden können, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen. Gegen diese Verpflichtung hat die DB Station & Service geklagt und in dritter und letzter Instanz verloren.

Das hier beschriebene Urteil bezieht sich auf den Eisenbahnverkehr. Ihm liegt die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 1371/2007 zugrunde, in der es heißt: „Bei einer Verspätung … sind die Fahrgäste … zu unterrichten.“ (Art. 18)
Für den Busverkehr gilt die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 181/2011, die sich unter anderem in diesem Punkt von der Schienen-VO unterscheidet. Die Formulierung in Artikel 20 lautet: „Sofern machbar, werden die … Informationen allen Fahrgästen … auf elektronischem Weg bereitgestellt …“

Wie der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer erklärt, sind die Voraussetzungen damit hier ganz anders gelagert als in dem entschiedenen Fall. Es werden laut Verband aber bereits Stimmen laut, die eine Übertragung der im Urteil enthaltenen Informationsverpflichtung auf den Fernbusverkehr fordern. Der bdo verweist hier auf eine Forderung des Fahrgastverbandes Pro Bahn.

Die EU-Kommission hat, so der bdo, angekündigt, 2017 einen Entwurf für eine Charta der Fahrgastrechte, die alle Verkehrsarten erfasst, vorzulegen. Der Verband wird dieses Vorhaben gemeinsam mit der IRU eng begleiten und will sein Hauptaugenmerk darauf legen, EU-Kommission und EU-Parlament an den im EuGH-Urteil vom 26. September 2013 (höhere Gewalt im Eisenbahnbereich) enthaltenen Grundsatz zu erinnern, „dass die jeweilige Lage der in den verschiedenen Verkehrssektoren tätigen Unternehmen nicht miteinander vergleichbar ist, da die einzelnen Beförderungsformen unter Berücksichtigung ihrer Funktionsweise, ihrer Zugänglichkeit und der Aufteilung ihrer Netze hinsichtlich ihrer Nutzungsbedingungen nicht austauschbar sind. Unter diesen Umständen war der Unionsgesetzgeber berechtigt, Vorschriften aufzustellen, die ein unterschiedliches Verbraucherschutzniveau vorsehen, je nachdem, welcher Verkehrssektor betroffen ist …“ (ah)

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