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Fahrkarten verfallen drei Monate nach Tarifänderung

20.10.2011 14:23 Uhr
Fahrkarten verfallen drei Monate nach Tarifänderung
© Foto: ddp/Yannik Willing

Nach einer Tarifanpassung verlieren ungestempelte Tickets des öffentlichen Personennahverkehrs spätestens nach drei Monaten ihre Gültigkeit.

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Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Kunden des Münchner Tarif- und Verkehrsverbunds (MVV) ab, der nach einer Preiserhöhung unbenutzte Einzel- und Streifentickets im Wert von 42,05 Euro wegen der abgelaufenen Frist nicht erstattet bekommen hatte. Der Mann hatte sich bei seiner Klage gegen den MVV auf die Eisenbahn-Verkehrsordnung gestützt. Danach können unbenutzte Fahrkarten binnen sechs Monaten nach Ablauf geltend gemacht werden. Das Gericht erklärte allerdings, dass die Verordnung Ausnahmen zulasse, sofern diese auch veröffentlicht wurden - dies sei hier gegeben. Eine gegen das Urteil erhobene Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde abgewiesen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. (ag)
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