Einen Gewinn von 1.568 Euro und Geschenke im Wert von 78 Euro sollten die Teilnehmer einer Kaffeefahrt aus Garching am Ende ihrer Reise erhalten. Doch auf dem Weg zu ihrem Ziel bewegte der Vortrag der Polizei die 25 Senioren und ihren Busfahrer dazu, umzukehren und nach Garching zurückzufahren. Eine der „Gewinnerinnen“ hatte die Postwurfsendung mit der dubiosen Gewinnmitteilung der Polizei übergeben. Daraufhin fuhren drei Beamte der Polizeiinspektion Oberschleißheim in dem Bus mit und starteten die Aufklärungsaktion. Sowohl die Senioren als auch den Busfahrer überzeugten die Argumente der Polizei. Sie brachen die Fahrt ab und der Busfahrer erklärte sich bereit, die Gruppe wieder nach Garching zurückzubringen. Bei Kaffeefahrten gebe es nichts geschenkt, so die Polizei.
Bei Gewinnversprechen schützt seit 2001 das Bürgerliche Gesetzbuch. § 661a: „Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung der Zusendung den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.“