Davon berichtet der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO). Es geht dabei um Folien, die auf Scheiben von Kraftomnibussen (KOM) eine Fläche größer als zehn Prozent der jeweiligen Scheibe bedecken. Da viele der Scheiben von KOM als Notausstiege gekennzeichnet sind und als solche bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, kann es bei einer Beklebung mit Folien dazu kommen, dass die Notausstiegsfunktion nicht mehr gewährleistet ist. Deshalb wird vom BMVBS bei der aktuellen Überarbeitung der Richtlinie zur Prüfung von Fahrzeugen ein zusätzlicher Prüfpunkt geschaffen, der den Prüfenden vorschreibt, bei Folien auf Scheiben auf die Ausführung der Verklebung zu achten und ein Prüfzeugnis vom Betreiber einzufordern, aus dem hervorgeht, dass diese Folie die Notausstiegsfunktion der Scheibe nicht negativ beeinflusst. Sollte diese Prüfung zu einem Mangel führen, ist der Prüfende verpflichtet, die Abnahme zu verweigern, so der WBO. Das Fahrzeug verliert dadurch seine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und ist sofort stillzulegen.
Wenn bei einer Scheibe von beiden Seiten eine Folie aufgeklebt ist, zum Beispiel Anti-Scratch-Folie innen und Werbung außen, dann muss ein Gutachten vorliegen, dass genau diese Kombination aus Innen- und Außen-Folie geprüft hat. Es ist dabei nicht ausreichend, wenn jede Folie für sich ein Prüfzertifikat hat. Bei Doppelverglasung würde bei einer Innen- und Außenbeklebung immer nur jeweils eine Scheibe von nur einer Seite beklebt sein. Aber auch hier muss ein Gutachten mit einer gemeinsamen Betrachtung beider Folien vorliegen, da bei dem Prüfversuch zur Definition eines Notausstiegssystems beide Scheiben gemeinsam bewertet wurden. Bislang gibt es keine durchgeführte Prüfung für Folienkombinationen. Diese muss beantragt werden. Die Kosten sind nach Angaben des WBO nicht bekannt und „müssen sicher vom Antragsteller getragen
werden“. Die neue Richtlinie werde voraussichtlich ab dem 01. Januar 2012 angewendet. Der WBO bittet, die Neuregelung schon jetzt bei der Vergabe neuer Werbeverträge zu beachten. (WBO/ah)