Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat wegen des Gasmangels die zweite Eskalationsstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. „Es liegt eine Störung der Gasversorgung vor, daher ist dieser Schritt erforderlich“, sagte Habeck am Donnerstag, 23. Juni. Deutschland sei „in einer Gaskrise“, erklärte Habeck und fügte hinzu: „Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen.“
Angesichts der Versorgungsschwierigkeiten im Energiebereich hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) gefordert, „wirkungsmächtige Energiesparinstrumente“ einzuführen. Konkret schlägt die Dena ein gesetzlich verankertes Energieeffizienz-Verpflichtungssystem vor. „Über die Hälfte der europäischen Mitgliedstaaten nutzt bereits ein solches Instrument“, sagte Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung.
Bei einem Energieeffizienz-Verpflichtungssystem wird eine bestimmte Gruppe von Akteuren, zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen, verpflichtet, staatlich vorgegebene Mengen an Energieeinsparungen zu realisieren oder nachzuweisen. Dies können die Verpflichteten tun, indem sie selbst bei ihren Kunden Energieeffizienz-Maßnahmen umsetzen. Alternativ können sie Energieeinsparnachweise – sogenannte Weiße Zertifikate – erwerben. Über ein solches System könnten laut Dena zwischen ein und drei Prozent des Energieverbrauchs definierter Verbrauchsgruppen pro Jahr reduziert werden.
EU empfiehlt Einführung eines solchen Instruments
Bereits seit 2012 ist die Einführung eines solchen Instruments durch die EU-Energieeffizienz-Richtlinie empfohlen. Bislang hat Deutschland allerdings von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, statt eines solchen Verpflichtungssystems alternative Instrumente wie etwa Förderprogramme umzusetzen.
Ein Energieeffizienz-Verpflichtungssystem könnte laut der Dena im Herbst 2022 eingeführt werden. Alle bereits ab 1. August 2022 realisierten und bis 31. Dezember 2022 nachgewiesenen, standardisierten Energieeinsparungen, die die Verpflichteten einem vom Staat beauftragten Programmadministrator nachweisen, könnten dann als besonderer Anreiz einmalig vom Staat vergütet werden, etwa mit drei Cent pro Kilowattstunde. Ab 2023 müssten die Verpflichteten dann weitere drei Prozent des Energieverbrauchs ihrer Kunden durch eigene Maßnahmen reduzieren oder entsprechende Weiße Zertifikate am Markt erwerben. Bei Nichterfüllung müsste eine entsprechende Pönale bezahlt werden.
Laut Andreas Kuhlmann zeigen die teils langjährigen Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, Italien oder Dänemark, dass „Verpflichtungssysteme einen signifikanten Beitrag leisten, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen und Energieeinsparungen zu realisieren“.