Der neue Tarif beschränkt sich nicht auf eine schlichte Fortschreibung der bisherigen Tarifstellen, sondern bringt wesentliche strukturelle Neuerungen mit sich. Insgesamt wird der Gefahrtarif stark verschlankt. Die bisher einzeln in Schlüsselzahlen aufgeführten 39 Gewerbezweige werden zu elf Tarifstellen zusammengefasst. Damit werden rund 85 Prozent der Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr nur noch zu einer Gefahrklasse veranlagt. Die günstige Tarifstelle 1 „kaufmännischer und verwaltender Teil“ (Gefahrklasse 1,00) wird ebenso wie die teure Tarifstelle 1 a „Personen mit Außendienst“ (Gefahrklasse 4,98) aufgehoben und in die Tarifstelle der gewerblichen Mitarbeiter integriert. Die Gefahrklasse für Omnibusunternehmen wird in diesem Zusammenhang von 3,56 auf 3,30 gesenkt. Abhängig von der bisherigen Veranlagung des jeweiligen Unternehmens kann eine gewisse Mehrbelastung nicht ausgeschlossen werden.
Viele Mitgliedsunternehmen sind in der vergangenen Woche von der BG Verkehr angeschrieben und mit einem Fragebogen um Auskunft über die aktuellen Betriebsverhältnisse gebeten worden, damit eine richtige Veranlagung nach dem neuen Tarif vorgenommen werden kann. Unternehmen, die Reisen veranstalten beziehungsweise vermitteln, sollten laut NWO beim Ausfüllen des Fragebogens auf Folgendes achten: Unter 3.3 „Transportvermittlung für das eigene Unternehmen“ kann durch Streichung des Wortes „Transport“ das Wort „Reise“ eingefügt werden. Der Unternehmer kann damit seine Büromitarbeiter benennen, die überwiegend im Bereich Reiseveranstaltung beziehungsweise –vermittlung beschäftigt sind. Die diesbezügliche Gefahrklasse liegt nach Auskunft der BG Verkehr bei 1,00 (Veranlagung als Nebenunternehmen). (ah)