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Alternative Kraftstoffe: Förderung von "E-Fuels only-Kraftfahrzeugen"

10.10.2024 15:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundesfinanzministerium_BMF
E-Fuels könnten ein Beitrag zur CO2-Reduzierung im Verkehrssektor leisten, heißt es in einem Referentenentwurf des Finanzministeriums
© Foto: BMF/Hendel

Im Bundesfinanzministerium gibt es Überlegungen, steuerliche Vergünstigungen für Fahrzeuge einzuführen, die mit E-Fuels unterwegs sind.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Fahrzeuge, die nur mit E-Fuels betankt werden, steuerlich fördern – allerdings erst in ein paar Jahren. Durch einen Wechsel zu klimaneutralen Antrieben und Verbrennern mit synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Energiequellen – sogenannten E-Fuels – könne ein Beitrag geleistet werden, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren, heißt es in einem Referentenentwurf des Finanzministeriums. Dieser liegt der „Deutschen Presse-Agentur“ vor. Die Fördermaßnahmen sollen aber erst im Jahr 2030 starten. Signifikante Zulassungszahlen für „E-Fuels-only-Kraftfahrzeuge“ werden erst ab dem Jahr 2030 angenommen, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Die steuerliche Förderung von „E-Fuels only-Kraftfahrzeugen“ könne den Markthochlauf von klimaneutral hergestellten E-Fuels weiter beschleunigen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit könne die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrsbereichs ergänzt und die Verwendung fossiler Kraftstoffe zurückgedrängt werden.

Im Sinne einer sogenannten „Technologieoffenheit“ will vor allem die FDP einen verstärkten Einsatz von E-Fuels im Straßenverkehr. In der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung ist als eine Maßnahme die steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen genannt, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.

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