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Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests in Kraftfahrzeugen

09.03.2012 15:57 Uhr
© Foto: Kzenon / Fotolia.com

Ab 1. Juli 2012 müssen Kraftfahrzeughalter in Frankreich einen Alkoholtester mit sich führen – das gilt auch für Reisende aus dem Ausland, da der Alkoholtest Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist.

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Die Neu-Regelung wurde vom französischen Verkehrsministerium beschlossen. Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden. Die Alkohol-Schnelltester sollen zwischen ein und zwei Euro kosten und in Supermärkten, an Tankstellen und in Apotheken erhältlich sein. Sie bestehen aus einer Röhre und einer Plastiktüte. Auf der Röhre ist abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist. Der Alkoholtest muss den vom Hersteller vorgesehenen Gültigkeitsbedingungen, insbesondere dem Verfallsdatum entsprechen und wird mit einer Kennzeichnung des Herstellers versehen, mit der seine Echtheit bestätigt wird. Ein Fahrzeug, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, entspricht den Vorschriften.

Die französische Regierung verspricht sich davon, dass sich die Autofahrer nach einem Alkoholgenuss selbst testen, bevor sie sich ans Steuer setzen. Die Tests werden in Frankreich eingeführt, weil dort 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle auf Alkoholverstöße zurückzuführen sind. Die Maßnahme ist Teil eines Programms, mit dem die französische Regierung die Zahl der Verkehrstoten im Land verringern will. Neben der Pflicht, Alkoholtests im Auto mitzuführen, zählen mehr Radaranlagen sowie teilweise Erhöhungen bei den Bußgeldern zum Maßnahmenpaket.

Bereits Ende November 2011 hatte Präsident Sarkozy die Einführung der Alkoholtest-Pflicht angekündigt – eingeführt werden sollte sie bereits in diesem Frühjahr. Grund für den Aufschub war, den Produzenten der Tests mehr Zeit einzuräumen – schließlich müssten alleine in Frankreich etwa 20 Millionen Fahrzeuge damit ausgestattet werden. (vb)

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