Der Bundesrat hat einer notwendigen Verwaltungsvorschrift zugestimmt, diese soll den Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Reform geben. Die Kommunen erhalten unter anderem mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Radwegen, Zebrastreifen, Busspuren und Tempo-30-Zonen.
Im Vorfeld hatte es Warnungen von Verkehrsverbänden und vom Bundesverkehrsministerium gegeben, dass die Handlungsspielräume der Kommunen wieder deutlich eingeschränkt werden und die Reform doch noch scheitern könnte. Hintergrund waren mehr als 40 Änderungsanträge, die vor allem vom Innenausschuss des Bundesrats kamen. Im Plenum fanden die meisten Änderungsanträge aber keine Mehrheit.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung trat bereits im vergangenen Oktober in Kraft. Um Kommunen bei der Anwendung die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, sind laut Bundesverkehrsministerium noch Folgeänderungen in der Verwaltungsvorschrift erforderlich.