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Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen“ aus Italien

09.08.2011 17:44 Uhr
Flagge Italien
© Foto: ddp

Wer Strafzettel aus Italien bekommt, sollte laut Auto Club Europa (ACE) genauer hinsehen und im Zweifel eine versierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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Denn das sogenannte EU-Knöllchen für Verkehrssünder treibe erste Blüten. Der ACE macht dabei auf eine „bemerkenswert charmante Methode“ der Länder übergreifenden Bußgeldvollstreckung aufmerksam, die aus Italien kommt. Laut ACE vermitteln die fraglichen Schreiben aus Italien zunächst den Eindruck, es handele sich hierbei um regelgerechte Zahlungsaufforderungen. Sie würden etwa wegen einer mutmaßlichen „Übertretung der italienischen Straßenverkehrsordnung“ ausgestellt. Doch die entscheidenden rechtlichen Fakten steckten im Kleingedruckten des vermeintlichen Bußgeldbescheids. Danach werde die verlangte Zahlung in das freie Ermessen des angeblichen Verkehrssünders gestellt, verbunden mit der Offerte, sich gütig zu einigen. Der ACE rät daher davon ab, ohne weiteres gleich eine Überweisung vorzunehmen. Bei den zur Last gelegten Delikten kann es sich dem ACE-Bericht zufolge auch schon um etwas länger zurückliegende Begebenheiten handeln. Die mit einer Zahlungsaufforderung versehenen und in Italien abgestempelten Schriftstücke seien in nahezu fehlerfreiem Deutsch abgefasst. Wie in einem deutschen Bußgeldbescheid auch würden alle relevanten Daten unter Hinweis auf Auskünfte des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg aufgeführt. Zugleich werde dem in Deutschland gemeldeten Kraftfahrer von der italienischen Behörde unmissverständlich klar gemacht, dass ihm samt Fahrzeug ein „verwaltungsrechtlicher Bußgeldbescheid“ auferlegt worden sei. In einem durch Rahmen hervorgehobenen Kasten werde in dem fraglichen Schreiben das auferlegte „Bußgeld“ nebst Verfahrenskosten beziffert und die fällige Überweisung der Geldstrafe werde auch mit einer Zahlungsfrist versehen. Aus Sicht des ACE ist es aber sinnvoll und geboten, sich eingehend auch mit dem Kleingedruckten in dem amtlichen Bescheid aus Italien zu befassen. Dort und gut verborgen erst ganz am Schluss finde sich auch ein Hinweis mit folgendem Wortlaut: „Die kommunale Polizei hat Nivi Credit S.r.L. Div. European Municipality Outsourcing, Firenze – Italien, damit beauftragt die Durchführung aller entstehenden Tätigkeiten bezüglich Ihrer Akte zu übernehmen (Sondervollmachtsurkunde): PROCURA SPECIALE. Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.“ Fazit des ACE: Es geht hier gar nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Grenzen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, „sondern um die möglichst schnelle und problemlose Beitreibung von Geldstrafen durch ein Bank- und/oder Kreditunternehmen“. Der Club vermutet, dass mittels dieser Methode der im Einzelfall aufwendige Rechtsweg eines formellen Vollstreckungsersuchens unterlaufen werden soll. Deshalb hätten sich italienische Behörden auch die Mühe einer peniblen Verdeutschung der „Zahlungsaufforderung“ gemacht, so der ACE. (ACE/ah)
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